AGB

Allgemeine Geschäfts- und Reisevertragsbedingungen ZEBRAFARI

Bitte lesen Sie die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen (nachfolgend AGB genannt) der zebrafari motorbike adventures (nachfolgend ZEBRAFARI genannt) sorgfältig durch, nach denen Ihre Reise veranstaltet wird.

VORWORT

ZEBRAFARI Reisen sind keine Pauschalreisen, bei denen alle Details bei der Buchung bereits genau feststehen, sondern begleitete Touren mit Abenteuer-Charakter, teilweise auch im Sinne einer Entdeckungsreise.

Auf Kontinenten wie Afrika, Asien oder Südamerika lassen sich auch bei einer gut organisierten Abenteuerreise nicht alle Reiseumstände vorhersehen bzw. kontrollieren oder Eventualitäten organisieren. Auch bei guter Organisation, solidem Material und erfahrenem Personal bleibt ein gewisses Restrisiko und wir erwarten von Ihnen/euch, dass wir dieses Risiko gemeinsam tragen. Das hat natürlich seine Grenzen und wir werden als Veranstalter unser Möglichstes tun, Sie/dich zu einem zufriedenen Mitreisenden zu machen.

VERTRAGSGEGENSTAND

Bei den von ZEBRAFARI veranstalteten Motorrad Abenteuerreisen verpflichten wir uns zur Organisation und Durchführung Ihrer Reise gemäß den Informationen und Beschreibungen auf der Webpage www.zebrafari.de im Internet und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit der von Ihnen gewählten Abenteuer-Reise anbieten.

ANMELDUNG UND ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail oder via Anmeldungsformular (unsere Empfehlung!) auf der ZEBRAFARI Homepage erfolgen.

Ihre Anmeldung bzw. Buchung gilt erst dann als erfolgreich und verbindlich, wenn Sie von ZEBRAFARI eine schriftliche Buchungsbestätigung samt Anzahlungsrechnung erhalten. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Es gelten bei der Buchung die auf der ZEBRAFARI Homepage veröffentlichten AGB und mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB von ZEBRAFARI.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Um an der Reise teilnehmen zu können muss jeder Teilnehmer eine schriftliche Haftungsausschlusserklärung abgeben.

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Leistung der nach der Buchung/Anmeldung geforderten Anzahlung innerhalb von 10 Tagen.

Falls ZEBRAFARI die Buchung nicht annehmen kann wird eine bereits geleistete Anzahlung erstattet.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Preis der jeweiligen Reise geht aus der korrespondierenden Seite der Homepage und der Reisebeschreibung hervor. Alle Reisepreise verstehen sich pro Person und in Euro.

Aufgrund der aktuellen besonderen Umstände behält sich ZEBRAFARI eine Anpassung des Reisepreises in Höhe von maximal 15% vor, falls eine der nachfolgenden Bedingungen eintritt:

  • Anzahl Mindestteilnehmer nicht erreicht
  • Zeitspanne zwischen Anmeldung und Reiseantritt größer als 6 Monate
  • Wesentliche, unvorhersehbare Kostensteigerungen für den Veranstalter bei der Vorbereitung, vor Ort oder beim Container-Transport

Nach der Bekanntgabe einer Erhöhung des Reisepreises von mehr als 10% haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten und Sie bekommen bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, maximal jedoch 450,- Euro, fällig und wir übergeben Ihnen den Sicherungsschein gemäß §651 k Abs. 3 BGB.

Bitte beachten Sie: Falls die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Buchungsbestätigung erfolgt ist die Bestätigung der Buchung hinfällig!

Der gesamte Reisepreis abzüglich geleisteter Anzahlung ist 40 Tage vor Reiseantritt fällig. Reiseantritt ist der Tag der Container-Verladung ca. 6-8 Wochen vor Tourstart.

Unser dringender Rat ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

RÜCKTRITT DES REISENDEN

Vor Reiseantritt (= Reisebeginn = Tag der Container-Beladung)

Der Teilnehmer kann vor Reiseantritt jederzeit schriftlich vom Reisevertrag zurücktreten. Ab dem Tag der Container-Verladung gilt die Reise als angetreten, sofern das Motorrad verladen wurde und der Transport begonnen hat.

Im Falle eines Rücktritts durch den Reisenden gelten folgende Stornobedingungen. Die Stornokosten sind dabei abhängig von der verbleibenden Zeitspanne zum Reiseantritt (=Container-Beladung ca. 6-8 Wochen vor Tourstart):

Mehr als 90 Tage:            450,- Euro
90-61 Tage:                        25% vom Reisepreis
60-31 Tage:                        50% vom Reisepreis
30-8 Tage:                          80% vom Reisepreis
7 Tage oder weniger:     100% vom Reisepreis

Eine Ersatzbenennung ist möglich durch Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten, falls auch alle Anforderungen und Voraussetzungen für die Reise erfüllt sind.

Falls der Reisepreis nicht spätestens 30 Tage vor Reiseantritt vollständig bezahlt wird gilt das als ein vom Kunden erklärter Rücktritt und es werden die obenstehenden Stornokosten/ Rücktrittspauschalen fällig.

Nach Reiseantritt

Es erfolgt keine Erstattung oder Rückvergütung ab Reiseantritt (inklusive), falls ein Reiseteilnehmer ..

  • Leistungen nicht in Anspruch nimmt
  • die Reise vorzeitig abbricht, ohne dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist
  • die Reise aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund mangelnder Fitness oder nicht ausreichendem Fahrkönnen abbrechen muss

In allen vorgenannten Fällen trägt eventuelle Mehrkosten der Reiseteilnehmer und alle Ansprüche von ZEBRAFARI auf den Reisepreis bleiben bestehen.

KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER

Vor Reiseantritt

ZEBRAFARI behält sich das Recht vor, eine Reise abzusagen, falls die Anzahl der Mindestteilnehmer nicht erreicht ist. Es erfolgt in diesem Fall eine Benachrichtigung bis 30 Tage vor Reiseantritt und bereits bezahlte Reisepreise werden erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche – insbesondere für die Erstattung eventueller Stornokosten für Flüge und sonstige Passagen etc.  – bestehen nicht.

Vor oder nach Reiseantritt

Erfolgt eine Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Unruhen, Streiks etc.) oder wenn die rechtliche bzw. politische Situation die Durchführung oder Fortsetzung der Reise verhindert, dann kann der Veranstalter die Reise auch nach der oben genannten Frist absagen bzw. abbrechen.

ZEBRAFARI behält sich in solchen Fällen das Recht vor, die Reise nach Anhörung der Teilnehmer zu ändern, um eine Fortführung zu erleichtern oder dennoch zu ermöglichen.

Etwaige Mehrkosten einer Änderung der Reise oder eines Abbruchs (zusätzliche Flüge und Übernachtungen, Evakuierungen etc.) werden mit möglichen Einsparungen verrechnet und gleichmäßig zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt.

Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen vertanem Urlaub, entgangener Urlaubsfreuden, Frustration oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sind ausgeschlossen.

Nach Reiseantritt

Der Reisevertrag kann aus folgenden Gründen durch ZEBRAFARI nach Reiseantritt gekündigt werden, wenn der Reiseteilnehmer:

  • auch nach Abmahnung die Reise oder deren Durchführung nachhaltig stört
  • wichtigen Anweisungen der Reiseleitung (insbesondere zur Sicherheit und Routenführung) oder des/der Guides auch nach Abmahnung nicht Folge leistet
  • sich oder andere in Gefahr bringt
  • sich grob vertrags- oder sittenwidrig verhält
  • gegen den ZEBRAFARI Verhaltenskodex verstößt

In allen vorgenannten Fällen trägt eventuelle Mehrkosten der Reiseteilnehmer und alle Ansprüche von ZEBRAFARI auf den Reisepreis bleiben bestehen.

HAFTUNG DURCH ZEBRAFARI

ZEBRAFARI haftet auch im Rahmen seiner Vorsorge- und Sorgfaltspflichten wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Reisen, sowie die Leistungserbringung gemäß Prospekt bzw. Ausschreibung auch durch sorgfältig ausgewählte Leistungserbringer (z.B. Guides, Reiseleiter etc.).

Die Haftung von ZEBRAFARI ist begrenzt auf die Höhe des Reisepreises, falls…

  • der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist bzw. herbeigeführt wurde
  • der Schaden von einem Leistungsträger verursacht wurde und ZEBRAFARI verantwortlich ist

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an unseren Abenteuerreisen teil. ZEBRAFARI haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, aber nicht für Schäden, die aufgrund des besonderen Charakters einer solchen Reise entstehen können. 

ZEBRAFARI haftet nicht für Fremdleistungen, die als solche gekennzeichnet sind.

Des Weiteren haftet ZEBRAFARI nicht für besondere Unfälle und Risiken, die bei den Aktivitäten und Ereignissen einer solchen Abenteuerreise auftreten können:

  • direkt oder indirekt mit Fahrzeugen (z.B. Nutzung eines KFZ, Geländewagen, Motorrad, etc. auch bei Wartung, Instandsetzung und Tanken)
  • Camping, Kochen und Backen (auch mit Feuer/Gas, Be-/Entladen Begleitfahrzeuge etc.)
  • Über- oder Durchquerungen von Flüssen, zu Fuß oder schwimmend, mit oder ohne Fahrzeug, auf Brücken, Behelfs- oder Hängebrücken, Baumstämmen etc.
  • zu Wasser (z.B. beim Baden, bei der Nutzung von Booten, Fähren, Flößen, Schiffspassagen etc.)
  • in der Luft (z.B. bei einer Luft- oder Ballonfahrt, Paragliding, …)
  • Wanderungen in Wald, Busch, Sumpf, Wüste, gebirgigem Gelände etc.
  • durch Tiere, Pflanzen, Klima und Besonderheiten der Landschaften auf der Route
  • Ausfall des eigenen Fahrzeugs und dessen Folgen/Konsequenzen (z.B. Änderung der Route, Reiseabbruch, spätere Rückreise und deshalb verpasste Transfers, Passagen, Flüge etc.)
  • Beschädigungen an oder Unfälle mit dem Motorrad
  • Gepäck, Taschen, Tankrucksäcke, Ausrüstung etc. der Teilnehmer, auch wenn sie an ZEBRAFARI übergeben wurde
  • Beschädigung, Verlust oder nicht rechtzeitige Lieferung des Gepäcks, Koffer etc.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung
  • Beim Transport von Fahrzeugen/Motorrädern, Gepäck und Personen auf oder in Begleitfahrzeugen, Anhängern, Schiffen/Fähren oder auch bei Luftfracht
  • Verlust oder Diebstahl des Motorrads
  • Ausnahme: Eine Transportversicherung für die Motorräder im Container bis max. 5.000,- Euro brutto Deckungssumme pro Motorrad wird von zebrafari übernommen. Darüberhinausgehende Fahrzeugwerte können von den Teilnehmern selbst optional versichert werden (2% der zusätzlichen Versicherungssumme).
    Bitte beachten: Bei der Transportversicherung ist nur das Motorrad selbst versichert, d.h. Gepäck und Ausrüstung sind nicht mitversichert!
    Kleine Schäden am Motorrad durch Bewegungen im Container sind nicht enthalten

MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Reiseveranstalter umgehend zu informieren, falls er seine Reisedokumente nicht rechtzeitig erhalten hat.

Auf unseren Abenteuerreisen gibt es für alle Teilnehmer eine allgemeine Mitwirkungspflicht bei der Behebung oder Linderung von Beeinträchtigungen, um die Auswirkungen und mögliche Schäden für die Gruppe zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Bei Störungen in der Erbringung von Reiseleistungen ist der Teilnehmer verpflichtet, die Reiseleitung bzw. den Guide vor Ort unverzüglich zu informieren. Diese haben den Auftrag, für Abhilfe oder mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Ansprüche wegen nicht erbrachter oder nicht ausreichender Reiseleistungen müssen bis spätestens 30 Tage nach Reiseende schriftlich geltend gemacht werden und verjähren 6 Monate nach Reiseende. Voraussetzungen für Minderungsansprüche sind die unverzügliche Reklamation vor Ort und die Einhaltung der oben genannten Fristen.

EIN- UND AUSREISENBESTIMMUNGEN

Als angemeldeter Teilnehmer erhalten Sie von ZEBRAFARI Informationen zu den zu erwartenden Ein- und Ausreisebestimmungen auch in Bezug auf

  • Pass (Gültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate, 2 freie Seiten, mindestens 1 zusätzliche freie Seite pro weiteres Land)
  • Visa (meist am Flughafen erhältlich, bitte ggf. vorher informieren, …)
  • Zoll (in bestimmten Zielregionen benötigen Sie ein Carnet de Passage für das Motorrad
  • Devise (z.B. wieviel Bargeld) und
  • Gesundheitsvorschriften (Impfungen etc.)

Deutsche Staatsbürger unterstützen wir bei den Visa und unsere ausländischen Teilnehmer informieren sich bitte selbst. Kosten für das Visum werden nicht übernommen.

Prüfen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor Abreise die Gültigkeit und Vollständigkeit Ihrer Reisepapiere! Unsere Empfehlung ist spätestens 3 Monate vor Tourstart!

Alle Teilnehmer sind für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich und tragen die daraus direkt und indirekt entstehenden Kosten. ZEBRAFARI setzt bei jedem Teilnehmer einen gültigen Führerschein oder internationalen Führerschein für das mitgeführte Fahrzeug voraus.

VERSICHERUNGEN

Die Reiseteilnehmer sind für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. ZEBRAFARI und seine Leistungsträger werden sich bei Krankheit oder Unfall eines Teilnehmers zusammen mit der Gruppe um Lösungen für eine möglichst gute Versorgung auch gemeinsam mit örtlichen Hilfsdiensten bemühen. Die Verantwortung von ZEBRAFARI endet mit der Übergabe an eine Hilfsorganisation Ihrer Versicherung.

Dringende Empfehlung von ZEBRAFARI ist der Abschluss mehrerer Versicherungen bei einem oder verschiedenen Anbietern, um das ganze Spektrum abzudecken. Was damit gemeint ist sind:

  • Risiken durch Unfälle (nicht nur mit dem eigenen Motorrad)
  • Kosten bei Stornierung oder Abbruch der Reise bis hin zu Evakuierung und Rücktransport
  • Krankheiten und gesundheitliche Faktoren

Um den vorgenannten Bereich abzudecken geht es konkret um folgende Versicherungen, die es je nach Anbieter auch in Paketen gibt:

  • Auslandskrankenversicherung für ALLE bereisten Länder (kostet meist nur wenige Euro!)
  • Unfallversicherung im Ausland
  • Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reiserückholversicherung

Bitte beachten Sie:

  • Beifahrer im Begleitfahrzeug sind nicht automatisch mitversichert und benötigen auch eine Versicherung
  • die abgeschlossenen Versicherungen müssen in allen bereisten Ländern gelten
  • alle wichtigen Versicherungsinformationen inkl. Notfallnummern sollten Sie in Kopie und elektronisch bei sich tragen

ACHTUNG:

Die üblichen Versicherungsbedingungen schließen Leistungen unter Umständen aus, die man erwarten würde. Beispiel:
Keine Übernahme von Reiserücktrittskosten, falls der Rücktritt wegen einer Pandemie-Reisewarnung erfolgt oder weil nächste Angehörige krank werden.
Jedoch übernimmt die Versicherung die Reiserücktrittskosten, falls Sie selbst erkrankt sind.

BESONDERHEITEN DER ZEBRAFARI REISEN

Bei den Abenteuer-Touren von ZEBRAFARI bereisen Sie Länder, deren Infrastruktur, Verkehr, Behörden/Verwaltung/Zoll, Medizin, Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln, Internet usw. nicht Ihr gewohntes Niveau erreichen. Es kann unvorhergesehene Verzögerungen, Überraschungen, Versorgungsausfälle etc. geben, die sich direkt oder indirekt auf den Ablauf und den Komfort der Reise auswirken. Als Teilnehmer nehmen Sie das alles in Kauf und müssen sich bewusst sein, dass gerade derlei Unwägbarkeiten einen gewissen Teil des Abenteuers ausmachen.

Inwieweit Sie sich auf unvorhergesehene Ereignisse und auf die jeweilige Gruppendynamik einlassen wollen liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Wir bieten Ihnen als Reiseveranstalter einen Rahmen für die Ausgestaltung Ihrer eigenen Abenteuer.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den Anweisungen der Reiseleitung und der Guides Folge leisten. Das gilt auch in Situationen, bei denen viel Geduld erforderlich sein wird und Sie mit längeren Wartezeiten rechnen müssen (z.B. an der Grenze, bei Kontrollen). Denken Sie immer daran, dass auch in fernen Ländern der „Ton die Musik macht“ und Regelverstöße oder nicht angemessenes Benehmen die ganze Gruppe aufhalten oder benachteiligen können.

Zu diesen Regeln zählen neben Verkehrsregeln auch Verbote beim Fotografieren von militärischen Anlagen sowie Personen und auch Kindern (Details siehe ZEBRAFARI Verhaltenskodex) und bestimmten Bekleidungsvorschriften (z.B. Kopftuch, keine zu kurzen Hosen oder Röcke bei muslimischen Reisezielen).

Alle Unterkünfte wie etwa Camps, Campingplätze oder Hotels haben abweichende Standards und müssen in landesüblichen Maßstäben gemessen werden. Es gibt keine garantierte Versorgungssicherheit bei Wasser und Lebensmitteln, Treibstoff oder Internet bzw. WiFi/WLAN. ZEBRAFARI wird sich bemühen, die Situation zu verbessern, aber wir erwarten von den Teilnehmern in jedem Fall ausreichende Geduld und entstandene Wartezeiten oder Leerläufe müssen auch mal hingenommen werden, falls sich an der Situation nichts ändern lässt.

Unsere Reisen mit Abenteuer-Charakter führen auch durch Gebiete mit mangelnder oder teilweise ganz fehlender touristischer Infrastruktur und es kann immer zu unvorhersehbaren Ereignissen und Witterungsverhältnissen kommen. Daher führen wir unsere Reisen teilweise als Abenteuer- und Entdeckungsreisen, bei denen aus oben genannten Gründen auch größere Routenänderungen oder eine Umkehrung ganzer Routenabschnitte notwendig sein können. Es besteht in diesen Fällen keinerlei Anspruch auf Minderung oder Vergütung.

Wir haften auch nicht für…:

  • die persönliche Ausrüstung, Foto/Videoausrüstung inkl. Material
  • Willkür von Behörden, Polizei, Zoll etc. und daraus folgende Verzögerungen oder Zeitverlust beim Einholen von Genehmigungen für die Durchfahrten (Parks, Naturschutzgebiete etc.)
  • entgangene Sehenswürdigkeiten oder Urlaubserlebnisse durch
    • Willkür von Behörden/Polizei/Zoll
    • Defekte, Pannen oder notwendige Reparaturarbeiten (z.B. Reifenwechsel LKW, Jeep, Motorrädern)

Die Teilnehmer sind für eine gute, angemessene Enduro-Ausrüstung selbst verantwortlich. Wir empfehlen dringend Integral-Sturzhelme (mind. mit Schutzbrille oder Visier), gut belüftete Enduro-Jacken mit Protektoren oder Protektorenhemd, Enduro-Stiefel und Handschuhe.

Datenverarbeitung bei Anfrage und Buchung

Bei Kontakt-, Informations- oder Buchungsanfragen auf der zebrafari Homepage werden folgende persönliche Daten im Rahmen der Kontaktaufnahme und Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet:

Datenelement(e) Zweck der Verarbeitung
Anrede, Vorname und NachnameKontaktaufnahme, Reservierung, Buchung
Adresse (Straße, Ort, PLZ, Zusatz, Land)Versand Reisedokumente und Rechnung
TelefonnummernKontaktaufnahme per Telefon
Mail-AdresseKontaktaufnahme per Mail, Versand Unterlagen
GeburtsdatumAlter der Reisenden, ggf. Zollformalitäten
Impfstatus (falls zutreffend)Abklärung Einreiseformalitäten
KonfektionsgrößePlanung Kleidung
Reisepassnummer, Ausstellbehörde, GültigkeitNur bei Buchung für Zollformalitäten
Anfragegrund, Tourfavoriten, KontaktreferenzVorausplanung Touren
Daten des Motorrades (nur Fahrer)Beurteilung/Planung Containerbeladung
Skills und Motorraderfahrung des/der ReisendenFreiwillig: Beurteilung Fahrkönnen

GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Im Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und zebrafari ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 85560 Ebersberg (bei München). Bei unterschiedlichen Sprachen und Auslegungen von Formulierungen hat die deutsche Version Vorrang.

KONTAKTDATEN ZEBRAFARI

zebrafari motorbike adventures

vertreten durch: Clemens Bail
Postfach 1368
85560 Ebersberg
Deutschland

Telefon: +49 (0) 8092 861236
Telefax: +49 (0) 8092 861237
E-Mail: office@zebrafari.de
Web: https://zebrafari.de

Steuernummer: 112/202/30289
USt-Id-Nr.: DE352808379
Finanzamt Ebersberg
Bankverbindung: Raiffeisen-Volksbank Ebersberg eG
IBAN: DE68 7016 9450 0002 5726 21
BIC: GENODEF1ASG

zebrafari motorbike adventures– Postfach 1368 – D-85560 Ebersberg  – Ausgabe 02/23